Bauabnahme

 

Die Bauabnahme ist ein wichtiger Meilenstein Ihres Bauprojektes und darf keinesfalls unterschätzt werden. Der Bauherr ist bei Werkverträgen als Besteller kraft Gesetzes verpflichtet, die vertragsmäßig hergestellte Werkleistung abzunehmen (einseitige Erklärung). Hierbei hat er das Recht zu überprüfen, ob die Werkleistung wie vertraglich vereinbart erbracht wurde und er sie folglich entgegennimmt und als im Wesentlichen fertiggestellt sowie mangelfrei anerkennt. 

 

Entscheidend sind hier die Rechtsfolgen der Abnahme für die beiden Vertragsparteien:

  • Beweislastumkehr für später auftretende oder entdeckte Mängel
  • Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Besteller über
  • Beginn der Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche(5 Jahre gem. BGB, 4 Jahre gem. VOB/B §13)
  • Zahlungsverpflichtungen werden ausgelöst, sprich der Auftragnehmer kann seine Schlussrechnung stellen

Vor Erklärung der Abnahme sollte die erbrachte Bauleistung genau geprüft werden. Im Idealfall beauftragen Sie die Bauberatung als qualifizierten, unabhängigen Dritten bereits zu Baubeginn mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle. Dadurch reduzieren Sie das Risiko von später verdeckten Mängeln, die bei der Abnahme nicht mehr sichtbar sind.

 

Wichtige Grundlagen für die Bauabnahme setzen die vertraglichen Regelungen! Dort sollten die Vertragsparteien eine förmliche Abnahme sowie das Abnahmeprocedere vereinbaren:

  • Erfordernis der schriftlichen Aufforderung zur Abnahme durch den Auftragnehmer
  • Einladungsfristen zum Abnahmetermin
  • Gemeinsamer Abnahmetermin vor Ort
  • Erfordernis der schriftlichen Abnahmeerklärung
  • Definition von erforderlichen Unterlagen und technischen Nachweisen zur Übergabe

Die Bauberatung unterstützt Sie bei der Erstellung des Abnahmeprotokolls, damit alle notwendigen Eintragungen tatsächlich auch enthalten sind. Bei der Abnahme sollten Sie sich zur Wahrung Ihrer Mängelrechte alle bekannten Mängel vorbehalten und ausdrücklich im Protokoll samt Anlagen niederschreiben. Desweiteren sollte eine Frist zur Mangelbeseitigung aufgenommen sowie eine angefallene Vertragsstrafe vorbehalten werden.

Auch unwesentliche Mängel sollten festgehalten werden, jedoch kann die Abnahme lediglich aufgrund wesentlicher Mängel verweigert werden.

 

 

Zur Vorbereitung auf die Bauabnahme sind nachfolgenden Projektunterlagen nach Beauftragung an mich zu übermitteln:

  • Baugenehmigung inklusive Anlagen
  • Gutachten, Nachweise, Berechnungen (insbesondere Bodengutachten, ggf. statische Berechnungen)
  • Planungsunterlagen
  • Werkvertrag mit Baubeschreibung

Mit Überblick und Fachkompetenz stehe ich Ihnen bei der Abnahme zur Seite und bewerte gründlich, ob die durchgeführten Arbeiten den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie dem Bausoll entsprechen. Handeln Sie vorausschauend, um unerwartete Mehrkosten und Folgeschäden durch nicht entdeckte Ausführungsmängel zu vermeiden.

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch die Bauberatung vor und während der Abnahme eine sehr sinnvolle Investition für die Zukunft.

Ich freue mich darauf, Ihre Anliegen mit Engagement zu bearbeiten und Ihnen bei Ihrem Bauprojekt verlässlich zur Seite zu stehen!

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