Damit Bauen für Sie eine Nebensache bleibt, behalte ich den Überblick über Ihr Projekt und sorge für eine reibungslose Bauausführung unter Beachtung von Sicherheit, Arbeitsschutz und Umweltschutz.
Die Aufgaben des Bauleiters basieren auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, bekannt als HOAI. Diese regelt die Vergütung und Leistungsbeschreibung für Dienstleistungen im Bauwesen.
Der Bauleiter übernimmt eine zentrale Rolle in der Planung und Durchführung von Bauprojekten und sorgt für die Koordination zwischen den verschiedenen Beteiligten, einschließlich Architekten und Handwerkern.
Dazu gehören auch die Überwachung der Bauausführung, die Einhaltung von Terminplänen sowie die Gewährleistung der Qualität und Sicherheit auf der Baustelle. Welche Aufgaben Sie der Bauleitung im Einzelnen übertragen, wird im Vorfeld abgestimmt und vereinbart.
Diesbezüglich definiert die HOAI gemäß der Anlage 10 der HOAI entsprechende Grundleistungen für die Objektüberwachung und Dokumentation. Dazu zählen u.a. folgende Aufgaben:
Zu den wichtigsten Bauüberwachungsinstrumenten des Bauleiters zählen die Baubegehung, Baubesprechung sowie das Bautagebuch. Sie dienen dazu, den Bauprozess zu planen, zu überwachen und zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft und die Qualität der Arbeit gewährleistet ist.
Baubesprechungen finden in Abhängigkeit der Bauphase einmal wöchentlich oder alle zwei Wochen statt. Hier wird über den aktuellen Stand des Projekts, sowie über die anstehende Aufgaben unter Beteiligung des Bauherrn und der Planungsbeteiligten bzw. der Unternehmen informiert. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten.
Die Baubegehungen oder auch baubegleitende Qualitätskontrollen genannt erfolgen je nach Erfordernis und Baufortschritt meist 1x pro Woche.
Der Bauleiter führt und aktualisiert das Bautagebuch im Zuge der Baubegehungen. Er dokumentiert damit den gesamten Bauablauf bis hin zur Bauabnahme. Das Bautagebuch wird anschließend an den Bauherren sowie die beteiligten Unternehmen verteilt und unterzeichnet.
Gerne stehe ich Ihnen als Bauleiter zur Verfügung. Die Vergütung kann entweder gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder auf Basis eines Tagessatzes erfolgen.
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